Die Unternehmensnachfolge

Die Anwaltskanzlei Renz berät und vertritt den Unternehmer, der seine Unternehmensnachfolge planen und umsetzen will.

Das Vorhaben der Unternehmensnachfolge ist immer wieder eine konzentrative Herausforderung, sowohl für den Unternehmer als auch für seine Berater.

Viele strategische Aspekte und Detailfragen unterschiedlicher Art müssen differenziert erörtert, abgewogen und entschieden werden. Die abzuarbeitende Checkliste ist lang und kann, insbesondere bei internationalem Bezug, einer langwierigen Sysifus-Arbeit gleichen.

Immer spielen folgende Sachverhalte, Rechtsthemen eine entscheidende Rolle:

  • Familiäre Verhältnisse?
    • Privatvermögen,
    • eheliches Güterrecht,
    • Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsberechtigte
    • General- Vorsorgevollmachten
    • etc.
  • Unternehmerische Verhältnisse?
    • Einzelfirma, Personen-, Kapitalgesellschaft
    • Konzernrechtliche Strukturen, national, international
    • Gesellschafter- Geschäftsführerstrukturen, unternehmerische Generalvollmachten
    • Übergabe rechtlicher und faktischer Macht, Aufgabe der unternehmerischen Verantwortlichkeit, Einflussnahme auf operative, strategische Entscheidungen
    • Unternehmensbezogene Schulden, Haftungstatbestände, Forderungen im Verhältnis zur Gesellschaft oder Dritten
    • Enthaftungsfragen
  • Welche unternehmensbezogene oder private Vermögenswerte sollen zu Lebzeiten mit oder ohne Gegenleistung oder von Todes wegen auf wen übergehen?
  • Angemessenheit, tatsächliche Machbarkeit der finanziellen Belastungen des Übernehmenden, des Unternehmens,
  • Insolvenzrisiko, Sicherheiten für Gegenleistungen des Übernehmenden?
  • Pflichtteilsverzichte weichender Erben mit oder ohne Abfindungen?
  • Sicherung des eigenen, ehelichen, familiären Lebensstandard, private, betriebliche Altersvorsorge, Sicherheiten?
  • Steuerrechtliche Auswirkungen für den Unternehmer, das Unternehmen, den Unternehmensnachfolger und sonstige lebzeitig oder erbrechtlich Begünstigte?