DSC08778_Niedrige Auflösung

Wer privat oder als Unternehmer bauen will, kommt zwangsläufig mit öffentlichen Baurecht in Berührung oder Konflikt. Umgekehrt kann es auch sein, dass die Bauplanungsbehörden plötzlich Grundstückseigentum in ihre Planung einbeziehen und bestimmen wollen, wie das Grundstück zukünftig genutzt werden darf. Plötzlich tauchen komplizierte Fragen des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts, des Natur- und Umweltschutzes, des Baupolizeirechts (Landesbauordnung) auf, bis hin zu Fragen des Enteignungs- und Entschädigungsrechts.

Die Rechtsanwaltskanzlei Renz berät und vertritt Sie hierbei gerne.