Wer den Schaden hat, hat nichts zum Lachen.

Ein Schaden kann entstehen, wenn jemand seine ihm obliegenden vertraglichen oder allgemeinen Sorgfaltspflichten verletzt und dadurch ein schützenswertes Rechtsgut eines Dritten eingreift. Ein Schaden kann ein materieller oder immaterieller Nachteil sein.

Der Schadensersatzanspruch richtet sich auf Wiederherstellung des Zustandes, der bestünde, wenn der Schädiger seine Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß erfüllt hätte; sofern das nicht geht, muß der Schädiger den Schaden in Geld ersetzen.

Die Anwaltskanzlei Renz hat schon diverse Schadensersatzmandate aus unterschiedlichen Rechtsgebieten betreut.

Eine der zentralen Fragen ist immer, ob der erlittene Nachteil auf ein Tun oder Unterlassen eines Anderen zurückzuführen ist und, ob der Andere kraft Gesetz oder Vertrag verpflichtet gewesen wäre, den eingetretenen Schaden zu verhindern und wie hoch der tatsächlich nachweisbare Schaden ist.

Die Übernahme von Schadensersatzmandaten hängt vom Einzelfall ab.