Die Bank

Eigenes Geld erwirtschaften und erhalten ist schwer. Oft muss man sich fremdes Geld „leihen“, um eigenes „Geld“  zu mehren, ein Risiko, das Viele unterschätzen. Zu beachten ist immer. Derjenige der Geld einem anderen gibt, hat ein Interesse, will Einfluss nehmen, um sein „verliehenes“ Geld zu mehren und und mit „Gewinn“ zurückzubekommen. Wer Geld einem anderen gibt, ist grundsätzlich kein Freund oder gar „Vertrauenspartner“. Umgekehrt gilt entsprechendes.

Zum Tätigkeitsfeld der Anwaltskanzlei Renz gehört daher auch die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet der Bank- und Finanzdienstleistung, hierzu gehören auch Rechtsfragen insbesondere zu Rechtsthemen wie

  • Darlehens- und Kreditrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Kapitalanlagen

Nicht selten stellt sich auch die Frage, ob dem Kreditnehmer Schadensersatz zustehen, so etwa wegen

  • Falschberatung, insbesondere wegen Verletzung von Hinweispflichten
  • oder sonstigen eigennützigem schadensrelevantem Fehlverhaltens, wie beispielsweise
    • beherrschender, unternehmerischer Einflussnahme
    • faktische Geschäftsführung
  • sonstigem eigennützigen treuwidrigem / sittenwidrigem Verhaltens