Das Grundstücksverkehrsgenehmigungsgesetz ist ein völlig veraltetes Instrumentarium zur Lenkung der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung. Nicht selten werden landwirtschaftliche Flächen an Nichtlandwirte verkauft und von der Verwaltung genehmigt, was zu einer weiteren Förderungen der illegalen privaten Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und damit zu einer weiteren Zersiedelung des Außenbereichs führt. Landwirte die ihre Eigenflächen erweitern und Kaufinteresse zeigen, steht kein eigenes Recht zu, den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an Nichtlandwirte zu stoppen. Der Landwirt ist auf die Genehmigungspraxis der jeweiligen Verwaltungsbehörde angewiesen.