Die Anwaltskanzlei Renz ist eine technisch modern ausgestattete Einzelkanzlei, die Privatpersonen sowie Unternehmer/Unternehmen überwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich, aber zu Fragen des öffentlichen Verwaltungsrechts, insbesondere im Bereich des öffentlich-rechtlichen Bau- und Bodenrechts berät und vertritt.

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Die Anwaltskanzlei Renz verfügt über eine langjährige anwaltliche und rechtswissenschaftliche Erfahrung, auch mit europarechtlichem, internationalem Bezug.

Auf eine individuelle Betreuung mit der erforderlichen kreativen Tiefgründigkeit wird besonderer Wert gelegt. Angriffs-, Verteidigungs-, und Verhandlungsstrategien werden in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Mandanten entwickelt. Erfahrungen im Umgang – auch federführend – mit privaten und unternehmerischen Großmandaten von höchster sachlicher Komplexität und juristischem Schwierigkeitsgrad sind vorhanden.

Eine besondere juristische Kompetenz und Sichtweise hat sich Rechtsanwalt Bernhard Renz durch die über zehnjährige rechtswissenschaftliche Mitarbeit bei Rechtsanwälten des Bundesgerichtshofes (BGH) erworben.

Das Anwaltshonorar richtet sich grundsätzlich nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Nach Vereinbarung kann auch nach Stundensatz oder Pauschalhonorar abgerechnet werden. Eine Erstberatung kostet nach Vereinbarung 250,00 € zzgl. Auslagenpauschale und gesetzlicher Mehrwertsteuer.