Öffentliches Recht spielt fast in jedem Rechtsstreit eine Rolle. Der Gesetzgeber macht die Gesetze, die Judikative soll sie vollziehen. Der Gesetzgeber und die Verwaltungsbehörden machen Fehler, aber auch die Verwaltungsgerichte. Der Bürger muss nicht jeden Eingriff in seiner Freiheitsrechte hinnehmen. Es geht um staatliche Eingriff  in die Freiheitsrechte des Bürgers, aber auch um die Frage, ob der Bürger eine Anspruch auf eine bestimmte Leistung von dem Staat fordern kann. Die Grundrechte und die rechtsstaatlichen Prinzipien strahlen auf  die Auslegungen aller Rechtsnormen aus. Das europäische Rechte gewinnt mehr und mehr unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die nationale Gesetzgebung und auf die Verwaltungspraxis der Behörden.

Die Verwaltungsbehörden haben nach Recht und Gesetz zu entscheiden, was oft sehr fraglich ist und eine gerichtliche Überprüfung rechtfertigt. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Waffengleichheit fordert, dass jeder Bürger grundsätzlich das Recht hat, einen Rechtsanwalt zur Verteidigung und Durchsetzung  seiner Rechte gegenüber dem Staat (Bundes-, Landes-  und Kommunalbehörden) einen Rechtsanwalt hinzuziehen.